Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Thomas Menzel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Besteller eines Produktes bzw. einer Dienstleistung (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Mit der Abgabe einer Bestellung oder der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Nach einem Erstgespräch stellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot zur Erbringung der darin definierten Leistungen.
2.2 Das Angebot ist vier Wochen gültig.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) bestätigt.
2.4 Der Vertrag kommt nicht zustande, wenn zum Zeitpunkt des Vorliegens der Auftragsbestätigung die vereinbarten Fristen vom Auftragnehmer (z. B. durch zwischenzeitliche Auslastung) nicht mehr eingehalten werden können.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
3.1 Das akzeptierte Angebot beschreibt den vereinbarten Leistungsumfang sowie die Vergütung.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten, Vorlagen, Texte und Bildmaterialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
3.3 Für die für das Projekt verwendeten Fremdmedien (z. B. Stockmedien, Schriften, Lizenzen) ist der Auftraggeber zuständig. Eventuell anfallende Lizenzgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.4 Ändern sich während der Produktionsphase die Anforderungen auf Wunsch des Auftraggebers, wird der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand separat nachberechnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die entstehenden Zusatzkosten.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe, Layouts und fertigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
4.2 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der gesamten Vergütung auf den Auftraggeber über.
4.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien (z. B. InDesign-Daten, offene WordPress-Datenbanken, Photoshop-Dateien) an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Quelldaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4.5 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken (z. B. im Footer der Website) als Urheber genannt zu werden.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Etappen
5.1 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt für Webprojekte und größere Dienstleistungen das folgende 4-Etappen-Modell:
• 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
• 30 % bei Design-Freigabe (visuelles Konzept)
• 30 % bei Entwicklungs-Abschluss
• 10 % bei Übergabe / Live-Gang
5.2 Für kleinere Grafik- und Printleistungen bis zu einem Netto-Wert von 1.000 Euro gilt: Für Neukunden Vorkasse, bei bestehenden Geschäftsbeziehungen zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr zu erheben.

§ 6 Liefertermine und Abnahme
6.1 Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, technische Störungen oder Verzögerungen durch verspätete Zuarbeit des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit entsprechend.
6.2 Verzögert sich das Projekt durch fehlendes Material oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, berechtigt dies nicht zum Zahlungsverzug für bereits erbrachte Teilleistungen.
6.3 Nach Fertigstellung des Produkts erfolgt eine gemeinsame Abnahme (z. B. im Rahmen einer Online-Bildschirmübertragung). Mit der Freigabe oder der Inbetriebnahme (z. B. Live-Gang der Website) gilt das Werk als abgenommen.

§ 7 Urheberrechtsausschluss und Haftung für Fremdmaterial
7.1 Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass er über alle erforderlichen Rechte (Urheber-, Nutzungs- und Markenrechte) an den von ihm bereitgestellten Materialien (Bildern, Texten, Logos etc.) verfügt.
7.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung solcher Rechte durch die Verwendung des bereitgestellten Materials entstehen.

§ 8 Haftungsbeschränkung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Für den Verlust von Daten oder technischen Ausfällen bei Hosting-Dienstleistern oder Dritten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern ihn kein Verschulden trifft.

§ 9 Eigenwerbung (Referenzrecht)
9.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten als Referenz auf seinen Internetpräsenzen und in eigenen Werbemitteln (z. B. Social Media, Portfolio) darzustellen, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.